Mindesteigenkapitalanforderung Die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken sind Teil der ersten Säule von Basel II. Sie regeln die Menge an Eigenkapital, die Banken in Abhängigkeit vom Risi

Mindesteigenkapitalanforderung

Die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken sind Teil der "ersten Säule" von Basel II. Sie regeln die Menge an Eigenkapital, die Banken in Abhängigkeit vom Risiko der Kredite vorhalten müssen.

Dabei werden differenziertere Verfahren für die Risikogewichtung vorgeschlagen, welche das Risiko des Kredites berücksichtigen. Banken können zukünftig zwischen folgenden Ansätzen wählen:

  • Standardansatz mit driskreten Risikogewichten
  • einfacher IRB-Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) mit stetigen Risikogewichten
  • fortgeschrittener IRB-Ansatz

Je nach Anwendung des Ansatzes werden unterschiedliche Risikogewichte (im Grundsatz 1 auch: Bonitätsgewichtungsfaktoren) angesetzt, welche auf Basis unterschiedlicher von externen bzw. internen Ratings ermittelt werden. Durch Basel II werden Instrumenten, die die Kreditausfallrisiken mindern umfassend berücksichtigt.